Der EU-Heimtierpass -

 

Seit 03. Juli 2004 gibt es in der EU weitgehend einheitliche Bestimmungen für das Reisen mit Hund, Katze und Frettchen. Der Heimtierpass kann aber auch für Reisen in eines bzw. aus einem der Nachbarländer verwendet werden, die denselben Tollwutstatus haben wie die EU. Zu diesen Ländern zählen Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikanstaat.

Andere Drittländer werden in zwei Kategorien unterteilt: diejenigen, die tollwutfrei sind oder in denen die Seuche unter Kontrolle ist und die Länder, in denen Tollwut möglicherweise endemisch unter Haustieren vorkommt (hier ist eine Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut vorgeschrieben, durchgeführt in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor). Mehr dazu finden Sie im Internet unter :

europa.eu.int/ comm/ food/ animal/ liveanimals/ pets/ list_third_de.htm

Da in der Vergangenheit Schweden als Urlaubsziel von einigen nordischen Hundefreunden genutzt wurde, verweisen wir auf die Internetseite www.schweden.org (oder www.sjv.se), hier finden Sie einen Link zu den aktuellen Bestimmungen. Dort können Sie sich, wenn Ihr Tierarzt Ihnen noch keinen EU-Heimtierpass ausstellen kann, das Formular "Zusammengestelltes Impfzeugnis für Hunde" und auch die in jedem Fall nötige Bescheinigung zur vorgenommenen "Entwurmung für Hunde / Katzen" (Zwergbandwurm, nicht älter als 10 Tage) herunterladen.

 Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren wie auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU.

Jungtiere, die noch nicht geimpft werden können, dürfen ohne Impfung mitgeführt werden.

 In dem neuen, einheitlichen blauen Heimtierpass mit dem europäischen Sternenbanner wird, neben den Angaben zum Tier, die gültige Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor Grenzübertritt durchgeführt) tierärztlich bescheinigt. Weitere Impfungen werden für die Einreise nicht verlangt. Erforderlich ist außerdem, dass Hund, Katze und Frettchen mit einem Mikrochip (bis 2011 übergangsweise auch lesbare (!) Tätowierung) gekennzeichnet sind, die Chip- bzw. Täto-Kennzeichnung muss im Ausweis eingetragen sein.

Irland, Schweden und das Vereinigten Königreich dürfen darüber hinaus für eine übergangszeit von mindestens fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Tollwut-Impfschutz (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für.

Der gelbe Impfpass verliert seine Gültigkeit mit Ablauf der Impfung (die vor dem 3.Juli 2004 durchgeführt wurde) bzw. auch mit Wechsel des Besitzers.

 Den neuen Heimtierpass gibt es wie bisher auch vom Tierarzt - statt gelb nun eben blau. Die Ausstellung dieses Dokumentes ist nun kostenpflichtig und Ihr Tierarzt muss Ihnen etwa 10 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) berechnen.

Das Thema "Foto im Heimtierausweis" war in den Medien gelegentlich angesprochen worden: Sie haben die Möglichkeit, ein Foto Ihres Tieres in den Ausweis zu kleben, Sie müssen es aber nicht. Zur Identifikation dient der Mikrochip bzw. die Tätowierung

Für all diejenigen, die nun ihren (vermutlich älteren) nicht gechipten und nicht tätowierten Hund sorgenvoll ansehen: das Setzen eines Mikrochips ist ebenso unkompliziert wie eine Impfung (also nicht vergleichbar mit einer Tätowierung!). Der Chip ist winzig und wird mit einer Kanüle (etwas dickere Spritze) unter die Haut (meist im Halsbereich) gebracht - im Normalfall ist dazu keine großflächige Haarentfernung und keine Narkose erforderlich. Ein Piecks, anschießend eine überprüfung mit dem Lesegerät und schon fertig. Die Kosten halten sich im Rahmen. Also kein Grund, auf einen Grenzübertritt mit Vierbeiner zu verzichten!

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