Tierschutz :

 

Eine häufig auftretende Frage ist die, was zu tun ist, wenn Beobachtungen gemacht werden, die zu dem Verdacht führen, dass ein Tier misshandelt oder schlecht gehalten wird. Und die sich anschließende Frage ist, warum es oft derart lange dauert, bis sich an einem Missstand etwas ändert.

Die letzte Frage ist einfach zu beantworten: Tierschutzorganisationen dürfen nicht einfach fremde Grundstücke betreten (Hausfriedensbruch), dürfen dem Halter keine Auflagen erteilen und (leider) auch keine Tiere einfach mitnehmen. Dies dürfen nur die dafür zuständigen Behörden, die sich in jedem Einzelfall vor einem Eingreifen ein genaues Bild des Sachverhaltes machen müssen - manch einer hat auf diese Art nämlich schon versucht, seinem Nachbarn "eins auszuwischen", obwohl an der Tierhaltung nichts auszusetzen war.

Ganz klar ist die Polizei in akuten Notfällen Ihr erster Ansprechpartner. Sie können bei schwerwiegenden Fällen auch direkt Strafanzeige bei der Staatanwaltschaft erstatten.

Im Regelfall ist jedoch das regionale Veterinäramt für die überprüfung zuständig. Diesem können Sie sehr helfen, wenn Sie möglichst viele der folgenden "W´s" beantworten:

·        Wer hat

·        was

·        wann

·        wo

·        welchem Tier

zugefügt?

Versuchen Sie, so viele Beweise wie möglich zu sammeln und einzusenden oder vorzulegen, beispielsweise schriftliche Zeugenaussagen, Fotos, tierärztliche Bescheinigungen - auch wenn Ihnen diese Vorarbeiten mit Blick auf das betreffende Tier grausam langwierig vorkommen.

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